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 Mittwoch, 22. Feber 2012 @ 22:24

Bolgna: Wenn der Vorhang fällt...

   

Bildungspolitik
Ausgegangen ist der Bologna-Prozess von der „Lissabon-Konvention“ über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich 1997, 1998 erfolgte die Ausarbeitung der Sorbonne-Erklärung, welche schon die Schaffung eines einheitlichen europäischen Bildungssystems zum Ziel hatte.

1999 erfolgte die Bologna-Erklärung, die 2001 in Prag weiter ausgeführt wurde. In zweijährlichem Abstand werden Folgekonferenzen abgehalten, an welchen inzwischen Bildungsminister_innen aus 33 europäischen Ländern teilnehmen und abschließend Erklärungen zur weiteren Bearbeitung formulieren.



Trotz der so gut klingenden Ziele Förderung der Mobilität oder Einführung eines Studiensystems mit leicht verständlichen und international vergleichbaren Abschlüssen, ist das Konstrukt Bologna nur schwer greifbar. Der Prozess bewegt sich auf vielen Ebenen, unterschiedlichste beteiligte Akteur_innen sind jedoch nur schwer im Vordergrund wahrzunehmen. Diese Informalität drückt sich schon dadurch aus, dass der Bologna-Prozess auf keiner gesetzlichen Grundlage beruht, die in den beteiligten Staaten ratifiziert werden müsste. Die europäische Kommission kann als ausführendes Organ der EU zur Erreichung der im Maastricht-Vertrag festgeschriebenen Ziele im Bildungsbereich nur Förderungsmaßnahmen ergreifen, jedoch mit einer Ausnahme, nämlich im Bereich der Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen, keine Verordnungen erlassen. Durch die Herausgabe von Diskussionspapieren, Berichten und Empfehlungen hat sie jedoch direkten Einfluss auf jeden einzelnen Mitgliedstaat und wird damit selbst zur Akteurin.

Der Bologna-Prozess besteht somit aus EU-Commitments der beteiligten Bildungsminister_innen, an die sich zu halten ist. Alleinige Grundlage sind die oben erwähnten abgegeben Erklärungen und, da sie gemeinsam unterzeichnet werden, scheinen sie wie Selbstverpflichtungen. Des weiteren muss jeder teilnehmende Staat bei diesen Folgekonventionen einen Fortschrittsbericht vorlegen, was wiederum den Eindruck eines Zwangs erweckt. Unter dieser Diktion sind im letzten Jahrzehnt Reformen vorangetrieben worden, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrten und eine systematische Herrschaft eines Systems darstellen, welches jede an sie herangetragene Kritik ablehnt und auf die eingegangenen Verpflichtungen, welche zu erfüllen sind, verweist.

Die im Jahr 2003 erarbeitete Mitteilung der Kommission namens „Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens“ will das neue Leitbild der Universitäten vor allem durch die Erschliessung von privaten Finanzierungsquellen, einer betriebswirtschaftlichen Organisationsstruktur sowie einer verstärkten Ausrichtung an ökonomischer Verwertbarkeit mit größerem wirtschaftlichen Einfluss durch Private Public Partnerships erschaffen. Das bedeutet, dass Universitäten um Geld wetteifern sollen, wobei gleichzeitig an allen Ecken und Enden gespart werden muss und das Wissen, welches mensch erwirbt, auf die Bedürfnisse des Marktes zugeschnitten wird.

Gefördert wird dies auch durch die neue dreigliedrige Studienstruktur, die es durch die Einführung von Zugangsbeschränkungen sowohl im Bachelor- also auch in Masterstudiengängen einfach macht, Studierende als akademische Niedriglohnarbeiter_innen abzustempeln, was zur Bildung eines von weiterer Bildung ausgeschlossenem akademischen Prekariat führt.

Unter dem Ruf nach Chancengleichheit wird versteckt, dass in dem übergeordneten Ziel der „globalen Wettbewerbsfähigkeit“ zumindest alle „Humanressourcen“ die Möglichkeit haben sollen, sich für den Konkurrenzkampf zu rüsten, womit die Herkunftselite von einer Leistungselite abgewechselt wird, jedoch nicht die Möglichkeit besteht, echte Chancengerechtigkeit entstehen zu lassen.

Auch die Theorie des Lebenslangen Lernens, so gut sie sich anhört, ist ein zweischneidiges Schwert. Student_innen sollen entsprechend des Arbeitsmarktes mit Blickpunkt auf ökonomische Verwertbarkeit ausgebildet werden und dann selbst durch Lifelong Learning alle nötigen Zusatzqualifikationen erlangen. Was sich logisch anhört, kann von neoliberaler Seite so ausgelegt werden, dass das Prior Learning nicht mehr zwingend notwendig ist, da später ohnehin alles nachgeholt werden kann. Somit können Arbeitgeber_innen Arbeitnehmer_innen in Schulungen und Weiterbildung schicken, ohne deren Löhne erhöhen zu müssen.

Letztendlich soll der Bologna-Prozess also die strukturellen Voraussetzungen für einen europäischen Bildungs- und Wissenschaftsmarkt schaffen, dessen Wesen ein umfassender Restrukturierungsprozess mit Blickpunkt auf der globalen Wettbewerbsfähigkeit darstellt, also das Hauptaugenmerk auf die Vermarktwirtschaftlichung der Unis und der Lehre legt und ist somit großteils wirtschaftlich orientiert.

Wir stellen uns gegen diese Zweiklassen-Aufspaltung der Hochschulbildung, der Ausrichtung und Zurichtung der Menschen nach dem Arbeitsmarkt und fordern ein Hochschulsystem, welches das Menschenrecht auf Bildung und die kritische Auseinandersetzung mit der Gesellschaft garantiert! Für den freien Hochschulzugang, gegen die Vermarktwirtschaftlichung der Universitäten und deren Lehre, für ein schönes Leben für alle!

Julia Kraus




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