§278a oder: Wie linker Widerstand kriminalisiert wird

Mittwoch, 31. März 2010 @ 13:12

Der 21. Mai 2008 und seine Folgen
Ein dumpfer Schlag und dann noch einer. Die noch im halben Schlaf versunkene Person griff zum Telefon und wählte die Nummer der Polizei, doch schon wurde die Tür zum Schlafzimmer ebenso eingetreten und der Anruf erübrigte sich. Dutzende maskierte WEGA-Einheiten stürmten das Zimmer mit gezogenen Waffen, zerrten die nackte Person aus dem Bett und hielten ihr eine geladene Pistole gegen den Kopf. Das Schicksal dieser Person ist an diesem 21. Mai 2008 jedoch kein einzelnes, weitere 23 Räumlichkeiten (später folgten noch sechs weitere) wurden aufgebrochen und gestürmt, darunter Wohnungen und Vereinslokale in ganz Österreich.

Resultat dieser Nacht und Nebel Aktion war die Verhaftung von 10 Personen und der Höhepunkt einer staatlichen Repression seltenen Ausmaßes. Was die Beschuldigten mehr oder weniger eint ist die Tatsache, dass sie sich in unterschiedlichster Art und Weise für die Tierrechtsbewegung einsetzten, wie auch die ihnen vorgeworfene Straftat: „Bildung einer kriminellen Organisation“.

What the f*ck is 278a?
Durch erfolgreiche Kampagnenarbeit gegen die Pelz-, Tier- und Jagdindustrie schaffte sich die Tierrechtsbewegung neben beachtlichen Erfolge auch eine einflussreiche Gegner_innenschaft. Kontinuierlicher Aktivismus führte zu einer unglaublichen Repression gegenüber linken AktivistInnen, die nicht nur eine erhebliche Gefahr für die Tierrechtsbewegung darstellt, sondern in Zukunft auch für andere Bewegungen als Beispiel gelten kann. Ursprünglich wurde der Paragraph im Jahre 1993 eingeführt und sollte die Bekämpfung organisierter Kriminalität insofern erleichtern, dass bereits die bloße Mitgliedschaft in einer „kriminellen Organisation“ unter Strafe gestellt wurde, ohne das von der jeweiligen Person eine konkrete Tat begangen worden ist. Damit fällt dieser Strafbestand unter die sogenannten „Vorbereitungsdelikte“, das heißt, dass der „kriminellen Organisation“ zukünftige „verbrecherische“ Aktivitäten zugerechnet werden können, die für sich alleine straflos wären.

Die „kriminelle Organisation“ muss auf längere Zeit angelegt sein und der Zusammenschluss auf „unternehmensähnlichen“ Strukturen basieren, das sich in einem hierarchischem Aufbau ausdrückt (im konkreten Fall der Tierrechtsbewegung wird die gezielte Abmachung einer basisdemokartischen Arbeitsteilung bereits als hierarchisch definiert). Ein weiteres Merkmal ist eine größere Anzahl an Personen, die sich an der kriminellen Organisation beteiligen. Das Ziel der „kriminellen Organisation“ drückt sich in der „wiederkehrenden und geplanten Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen“ aus, wie das Anstreben einer „Bereicherung im großem Umfang“ oder eines „erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft“, wie auch die Abschirmung „auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen“.
Die im Gesetzt angeführten Beispiele für die schwerwiegenden strafbaren Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln, zeigen den eigentlichen Sinn des Paragrafen auf: „Ein Passus des Strafrechts, der auf Mafia, Schlepperbanden und ähnliches ausgerichtet ist“. (Presseaussendung der damaligen Grünen Parlamentarierin Birgid Weinzinger, 26. 05. 2008).

Das Recht auf österreichisch ...
Ließt man den Passus im österreichischen Recht so fragt sich schnell, wie dieser Paragraph auf linke Strukturen angewendet werden konnte. Hat die Staatsanwaltschaft bisher den betroffenen TierrechtsaktivistInnen relativ wenig bis kaum den „Verkehr mit Kernmaterial und radioaktiven Stoffen“ oder anderen „gefährlichen Abfällen“ nachweisen können, so basiert die Anklageschrift auf mehr als nur dubiose Begründungen und Ermittlungen: Schon Monate vor der Inhaftierung waren die beschuldigten Aktivist_innen einer fast lückenlosen Überwachung ausgesetzt, so beginnt es harmlos damit, dass eine „Verstärkte Überwachung gefährdeter Objekte“ durch Streifenpolizist_innen angeordnet wurde, mit besonderen Augenmerk auf Kleider Bauer Filialen oder anderen pelzverkaufenden Unternehmen.

Im Zuge von Tatortermittlungen begnügte sich die Polizei mit der Auswertung unzähliger Überwachungskameras in diversen Straßenzügen wie auch die molekulargenetische Auswertung eines Haufen Mülls. Die gerade in letzter Zeit immer stärker ausgerufene „Law and Order“-Politik der österreichischen „Volksgemeinschaft“ erleichtert der Polizei die Überwachung unbequemer Strukturen in vielerlei Hinsicht. So kam es zur Auswertung einer unglaublichen Anzahl an Funkzellen, Rufdatenüberprüfungen, und anderen Telefonüberwachungen.

Und damit sich die ermittelnden Polizist_innen auch einmal richtig wie in CSI: Vienna fühlen durften, erfolgte natürlich auch die Abnahme diverser DNA- und Fingerabdruckproben (auf verteilten Flugblättern!) oder die Stimmanalyse von Aktivist_innen, wie auch eine mehr als nur fragwürdige linguistische Textanalyse. Höhepunkt dieser Absurdität war die heimliche Entnahme von DNA-Proben aus einer Trinkflasche und von einem Fahrrad.

Natürlich erfolgte auch eine Kontoöffnung, die Einsetzung einer Finanzfahndung, das Anbringen versteckter Kameras vor einem Haus, die Installation eines Peilsenders an zwei PKWs, wie auch die gezielte Personenobservation der Sondereinheit für Observation (SEO) des Innenministeriums. Ebenso durfte der „Große Lauschangriff“ nicht fehlen, dessen zweifelhafter Ruhm ja schon in Operation Spring begründet wurde. Die „Agent_innen“ der österreichische Provinzlandschaft drangen in Wohnobjekte ein und brachten mehrere Mikrophone an. Sie ermöglichten somit die 24 Stunden „live“-Überwachung von insgesamt 12 Personen.

Zum Abschluss des ganzen wurde auch um die Erlaubnis der Einsetzung eines Trojaners am Computer eines Aktivisten ersucht, wie auch die Einsetzung von verdeckten Ermittler_innen innerhalb der Szene. Ergebnis: Null.

Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle!
Nun gibt es noch eine enorme weitere Anzahl an Dingen, die es hier aufzuzählen gäbe: Das monatelange Zurückhalten beschlagnahmter Gegenstände, die Zwangsabnahme von DNA, die Fälschung von Zeug_innenaussagen, falsche Übersetzungen, oder die Einschüchterung und Erniedrigung der beschuldigten Aktivist_innen.

Doch ist es ebenso wichtig zu betonen, dass das Verfahren nicht nur eine unglaubliche Gefahr für die betroffenen Personen und die Tierrechtsbewegung als solche darstellt, sonder als Paradebeispiel für zukünftige Repressionen gegenüber anderen linken Bewegungen gelten kann. Sind zwar die Beschuldigten aus der Untersuchungshaft nach einem enormen öffentlichen Druck wieder entlassen worden, so hat am 1. März der öffentlich besuchbare Prozess am Landesgericht Wr. Neustadt begonnen.

Solche Organisationsparagraphen sind kein österreichisches Unikum, unterstreicht zwar eine mystische Aura österreichisches Provinzdenken die 278a Ermittlungen, so diente gerade der ähnlich wirkende §129a StGb in Deutschland zur kontinuierlichen Repression gegenüber linken Strukturen, unabhängig von Tierrechten, antifaschistischen Aktionen oder antikapitalistischen Mobilisierungen.

Mit der Hilfe solcher Delikte verschafft sich der Staat zuerst Einblick in die jeweiligen Gruppierungen und ihre Arbeit um sie dann mit allen Mitteln zu zerschlagen. Eingebettet im gesellschaftlichen Rassismus, bedeutet der 278a noch dazu eine unglaubliche Kriminalisierung von Migrant_innen und dient der allgemeinen Einschüchterung „ungewollter Elemente“ innerhalb des österreichischen „Volkswahns“.

Man kann zu der Tierrechtsbewegung stehen wie man will, der 278a bedeutet für uns alle eine ungeheure Gefahr. Die Kriminalisierung von politisch notwendiger Kampagnenarbeit sollte von uns allen nur eine Antwort haben:

Solidarität statt Paranoia! Unser Widerstand kennt keine Grenzen! Wir sind alle 278a!

Franz Hauser
Weiter führende Links:
http://antirep2008.lnxnt.org
http://www.vgt.at/projekte/repression/history.php

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[Zuerst erschienen in Boulevardblatt des KSV-LiLi, Nr. 7, März/April 2010]

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http://votacomunista.at/news/article.php/20100331131259640